Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
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“Es ist normal, verschieden zu sein.“ (Richard von Weizäcker)
Handyordnung der Albert-SHandyordnungchweitzer-Schule Handyordnung der Albert-Schweitzer-Schule (gemäß SchulG NRW) 1. Grundsatz In unserer Schule sollen sich alle Kinder und Jugendliche sicher fühlen, konzentriert lernen und positive Beziehungen aufbauen können. Handys und Smartwatches können dabei stö-ren, ablenken oder zu Konflikten führen. Die Nutzung privater digitaler Endgeräte wird daher klar geregelt. 2. Rechtsgrundlage Diese Handyordnung basiert auf: §42 SchulG NRW (Pflichten der Schülerinnen und Schüler), §53 SchulG NRW (Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen) sowie §65 SchulG NRW (Mitwirkung der Schulkonferenz). 3. Für wen gilt die Handyordnung? Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule und betrifft: Mobiltelefone / Smartphones Smartwatches mit Kommunikations oder Aufnahmefunktion vergleichbare digitale Endgeräte 4. Abgabe der Geräte 1. Zu Beginn des Schultages sind alle genannten Geräte unaufgefordert bei der zustän-digen Lehrkraft oder an der vorgesehenen Sammelstelle abzugeben. 2. Die Geräte werden sicher verwahrt und eingeschlossen. 3. Am Ende des Schultages erfolgt die Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler. 4. Während des gesamten Schultages (auch in den Pausen) dürfen die Geräte nicht mit-geführt oder benutzt werden. 5. Verantwortung und Haftung Die Schule geht sorgfältig und verantwortungsvoll mit den abgegebenen Geräten um. Für Schäden oder Verlust, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, übernimmt die Schule keine Haftung. Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Abgabe liegt bei den Schülerinnen und Schülern. 6. Ausnahmen Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, z.B.: aus medizinischen Gründen (z.B. bei digitalen Hilfsmitteln), bei ausdrücklich genehmigten Unterrichtsprojekten. Die Entscheidung trifft die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft. (gemäß SchulG NRW) 1. Grundsatz In unserer Schule sollen sich alle Kinder und Jugendliche sicher fühlen, konzentriert lernen und positive Beziehungen aufbauen können. Handys und Smartwatches können dabei stö-ren, ablenken oder zu Konflikten führen. Die Nutzung privater digitaler Endgeräte wird daher klar geregelt. 2. Rechtsgrundlage Diese Handyordnung basiert auf: §42 SchulG NRW (Pflichten der Schülerinnen und Schüler), §53 SchulG NRW (Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen) sowie §65 SchulG NRW (Mitwirkung der Schulkonferenz). 3. Für wen gilt die Handyordnung? Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule und betrifft: Mobiltelefone / Smartphones Smartwatches mit Kommunikations oder Aufnahmefunktion vergleichbare digitale Endgeräte 4. Abgabe der Geräte 1. Zu Beginn des Schultages sind alle genannten Geräte unaufgefordert bei der zustän-digen Lehrkraft oder an der vorgesehenen Sammelstelle abzugeben. 2. Die Geräte werden sicher verwahrt und eingeschlossen. 3. Am Ende des Schultages erfolgt die Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler. 4. Während des gesamten Schultages (auch in den Pausen) dürfen die Geräte nicht mit-geführt oder benutzt werden. 5. Verantwortung und Haftung Die Schule geht sorgfältig und verantwortungsvoll mit den abgegebenen Geräten um. Für Schäden oder Verlust, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, übernimmt die Schule keine Haftung. Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Abgabe liegt bei den Schülerinnen und Schülern. 6. Ausnahmen Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, z.B.: aus medizinischen Gründen (z.B. bei digitalen Hilfsmitteln), bei ausdrücklich genehmigten Unterrichtsprojekten. Die Entscheidung trifft die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft.
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