© 2026 Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
“Es ist normal, verschieden zu sein.“
(Richard von Weizäcker)
Handyordnung der Albert-SHandyordnungchweitzer-Schule
Handyordnung der Albert-Schweitzer-Schule
(gemäß SchulG NRW)
1. Grundsatz
In unserer Schule sollen sich alle Kinder und Jugendliche sicher fühlen, konzentriert
lernen und positive Beziehungen aufbauen können. Handys und Smartwatches
können dabei stö-ren, ablenken oder zu Konflikten führen. Die Nutzung privater
digitaler Endgeräte wird daher klar geregelt.
2. Rechtsgrundlage
Diese Handyordnung basiert auf:
•
§ 42 SchulG NRW (Pflichten der Schülerinnen und Schüler),
•
§ 53 SchulG NRW (Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen)
sowie
•
§ 65 SchulG NRW (Mitwirkung der Schulkonferenz).
3. Für wen gilt die Handyordnung?
Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule
und betrifft:
•
Mobiltelefone / Smartphones
•
Smartwatches mit Kommunikations oder Aufnahmefunktion
•
vergleichbare digitale Endgeräte
4. Abgabe der Geräte
1.
Zu Beginn des Schultages sind alle genannten Geräte unaufgefordert bei der
zustän-digen Lehrkraft oder an der vorgesehenen Sammelstelle abzugeben.
2.
Die Geräte werden sicher verwahrt und eingeschlossen.
3.
Am Ende des Schultages erfolgt die Rückgabe an die Schülerinnen und
Schüler.
4.
Während des gesamten Schultages (auch in den Pausen) dürfen die Geräte
nicht mit-geführt oder benutzt werden.
5. Verantwortung und Haftung
•
Die Schule geht sorgfältig und verantwortungsvoll mit den abgegebenen
Geräten um.
•
Für Schäden oder Verlust, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind, übernimmt die Schule keine Haftung.
•
Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Abgabe liegt bei
den Schülerinnen und Schülern.
6. Ausnahmen
Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, z. B.:
•
aus medizinischen Gründen (z. B. bei digitalen Hilfsmitteln),
•
bei ausdrücklich genehmigten Unterrichtsprojekten.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft.
(gemäß SchulG NRW)
1. Grundsatz
In unserer Schule sollen sich alle Kinder und Jugendliche sicher fühlen, konzentriert
lernen und positive Beziehungen aufbauen können. Handys und Smartwatches
können dabei stö-ren, ablenken oder zu Konflikten führen. Die Nutzung privater
digitaler Endgeräte wird daher klar geregelt.
2. Rechtsgrundlage
Diese Handyordnung basiert auf:
•
§ 42 SchulG NRW (Pflichten der Schülerinnen und Schüler),
•
§ 53 SchulG NRW (Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen)
sowie
•
§ 65 SchulG NRW (Mitwirkung der Schulkonferenz).
3. Für wen gilt die Handyordnung?
Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule
und betrifft:
•
Mobiltelefone / Smartphones
•
Smartwatches mit Kommunikations oder Aufnahmefunktion
•
vergleichbare digitale Endgeräte
4. Abgabe der Geräte
1.
Zu Beginn des Schultages sind alle genannten Geräte unaufgefordert bei der
zustän-digen Lehrkraft oder an der vorgesehenen Sammelstelle abzugeben.
2.
Die Geräte werden sicher verwahrt und eingeschlossen.
3.
Am Ende des Schultages erfolgt die Rückgabe an die Schülerinnen und
Schüler.
4.
Während des gesamten Schultages (auch in den Pausen) dürfen die Geräte
nicht mit-geführt oder benutzt werden.
5. Verantwortung und Haftung
•
Die Schule geht sorgfältig und verantwortungsvoll mit den abgegebenen
Geräten um.
•
Für Schäden oder Verlust, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind, übernimmt die Schule keine Haftung.
•
Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Abgabe liegt bei
den Schülerinnen und Schülern.
6. Ausnahmen
Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, z. B.:
•
aus medizinischen Gründen (z. B. bei digitalen Hilfsmitteln),
•
bei ausdrücklich genehmigten Unterrichtsprojekten.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft.
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