© 2025 Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
 
 
 
 
  “Es ist normal, verschieden zu sein.“
                                   (Richard von Weizäcker)
 
 
 
  Die Schule
 
 
  Schulordnung
  Unsere Schulordnung will das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft regeln und für alle 
  Beteiligten angenehm machen. Ein wertschätzender, freundlicher und respektvoller Umgang von 
  allen Beteiligten ist dabei Voraussetzung. Das wird möglich werden, wenn jeder die folgenden 
  Grundsätze beachtet und sich an die Regeln hält.
  Jeder ist allein verantwortlich für sein eigenes Handeln!
  Allgemeingültige Regeln:
  •
  
  Im
  Rahmen
  der
  Dienstpflichten
  übt
  die
  Schulleiterin
  oder
  der
  Schulleiter
  auf
  dem 
  Schulgrundstück
  das
  Hausrecht
  aus
  (§
  59
  Absatz
  2
  Nummer
  6
  SchulG).
  Jede
  Lehrerin
  und
  jeder 
  Lehrer
  vertritt
  in
  ihrem
  oder
  seinem
  Bereich
  die
  Schulleiterin
  oder
  den
  Schulleiter
  in
  der 
  Ausübung des Hausrechts (§25 ADO).
  •
  
  Schulfremde
  Personen
  dürfen
  sich
  im
  Haus
  und
  auf
  dem
  Schulgelände
  nur
  mit
  ausdrücklicher 
  Genehmigung und nach Anmeldung im Sekretariat aufhalten.
  •
  
  Das Rauchen auf dem Schulgelände ist für jeden gesetzlich verboten (§10 JuSchG und 
  §1 BNichtrSchG).
  •
  
  Bild-
  und
  Tonaufnahmen
  sind
  ohne
  Einverständnis
  der
  Beteiligten
  verboten
  und
  stellen
  einen 
  Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen dar.
  Schülerinnen und Schüler:
  •
  
  Wir
  kommen
  pünktlich
  und
  regelmäßig
  zum
  Unterricht.
  Außerdem
  warten
  wir
  am
  vereinbarten 
  Treffpunkt, auch nach den Pausen!
  •
  
  In
  den
  Pausen
  verlassen
  wir
  das
  Schulgebäude.
  Nur
  bei
  Regenpausen
  sind
  wir
  in
  der 
  Pausenhalle oder unter dem Vordach.
  •
  
  Die Pausenzeiten sind:
  
  9:45 Uhr bis 10:05 Uhr
  
  11:45 Uhr bis 12:00 Uhr
  •
  
  Wir
  halten
  uns
  während
  der
  Schulzeit
  im
  Schulgebäude
  auf.
  Wir
  verlassen
  nach 
  Unterrichtsschluss sofort das Schulgelände.
  •
  
  Wir
  bringen
  das
  erforderliche
  Arbeitsmaterial
  vollständig
  mit
  und
  beteiligen
  uns
  aktiv
  am 
  Unterricht. Zum Arbeitsmaterial gehören auch die Sport- und Schwimmsachen.
  •
  
  Wir
  passen
  auf
  unsere
  Schulsachen,
  Kleidung
  und
  Möbel
  auf.
  Wir
  gehen
  sorgfältig
  mit
  eigenen 
  und fremden Sachen um. Wir fragen, wenn wir uns etwas ausleihen.
  •
  
  Wir
  verhalten
  uns
  auf
  dem
  Schulgelände
  so,
  dass
  niemand
  gestört
  wird
  und
  helfen
  uns 
  gegenseitig.
  •
  
  Wir halten uns an unsere Klassenregeln!
  •
  
  Handys
  sind
  generell
  im
  Gebäude
  verboten.
  Auf
  dem
  Schulhof
  hören
  wir
  Musik
  nur
  über 
  Kopfhörer. Im Unterricht benutzen wir unser Handy nur nach Anweisung der Lehrkraft.
  •
  
  Wir lösen Konflikte ohne körperliche oder verbale Gewalt.
  •
  
  Das
  Mitbringen
  von
  gefährlichen
  Gegenständen
  ist
  verboten!
  Die
  Gegenstände
  werden 
  eingezogen.
  •
  
  Straftaten werden nicht akzeptiert und es folgen schulische Konsequenzen.
  Lehrerinnen/ Lehrer und pädagogische Mitarbeiter:
  •
  
  Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor.
  •
  
  Wir
  helfen
  unseren
  Schülerinnen
  und
  Schülern
  mit
  allen
  unseren
  Möglichkeiten,
  damit
  sie 
  Freude und Erfolg beim Lernen haben.
  •
  
  Wir helfen Konflikte zu lösen und nehmen uns auch Zeit für persönliche Probleme.
  •
  
  Wir
  begegnen
  unseren
  Schülerinnen
  und
  Schülern
  mit
  der
  gleichen
  Freundlichkeit, 
  Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, die wir von ihnen erwarten.
  Eltern und Erziehungsberechtigte:
  •
  
  Wir
  arbeiten
  mit
  der
  Schule
  zusammen,
  um
  die
  bestmögliche
  Förderung
  für
  unser
  Kind
  zu 
  erreichen.
  •
  
  Wir
  sorgen
  dafür,
  dass
  unser
  Kind
  gepflegt,
  mit
  ausreichend
  Nahrung
  versorgt
  und
  der 
  Witterung entsprechend gekleidet in die Schule kommt.
  •
  
  Wir
  sorgen
  dafür,
  dass
  unser
  Kind
  mit
  dem
  nötigen
  Unterrichtsmaterial
  ausgestattet
  ist
  und 
  pünktlich zur Schule kommt.
  •
  
  Wir
  melden
  unser
  Kind
  im
  Krankheitsfall
  morgens
  bis
  8
  Uhr
  telefonisch
  in
  der
  Schule
  ab
  (02361-
  9372640;
  Anrufbeantworter)
  und
  sind
  verpflichtet
  zusätzlich
  eine
  schriftliche
  Entschuldigung 
  einzureichen.
  •
  
  Wir geben Telefon- und Adressänderungen rechtzeitig bekannt.
  •
  
  Wir bezahlen fristgerecht alle anfallenden Kosten.