© 2024 Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
“Es ist normal, verschieden zu sein.“
(Richard von Weizäcker)
Die Schule
Schulordnung
Unsere Schulordnung will das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft regeln und für alle
Beteiligten angenehm machen. Ein wertschätzender, freundlicher und respektvoller Umgang von
allen Beteiligten ist dabei Voraussetzung. Das wird möglich werden, wenn jeder die folgenden
Grundsätze beachtet und sich an die Regeln hält.
Jeder ist allein verantwortlich für sein eigenes Handeln!
Allgemeingültige Regeln:
•
Im
Rahmen
der
Dienstpflichten
übt
die
Schulleiterin
oder
der
Schulleiter
auf
dem
Schulgrundstück
das
Hausrecht
aus
(§
59
Absatz
2
Nummer
6
SchulG).
Jede
Lehrerin
und
jeder
Lehrer
vertritt
in
ihrem
oder
seinem
Bereich
die
Schulleiterin
oder
den
Schulleiter
in
der
Ausübung des Hausrechts (§25 ADO).
•
Schulfremde
Personen
dürfen
sich
im
Haus
und
auf
dem
Schulgelände
nur
mit
ausdrücklicher
Genehmigung und nach Anmeldung im Sekretariat aufhalten.
•
Das Rauchen auf dem Schulgelände ist für jeden gesetzlich verboten (§10 JuSchG und
§1 BNichtrSchG).
•
Bild-
und
Tonaufnahmen
sind
ohne
Einverständnis
der
Beteiligten
verboten
und
stellen
einen
Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen dar.
Schülerinnen und Schüler:
•
Wir
kommen
pünktlich
und
regelmäßig
zum
Unterricht.
Außerdem
warten
wir
am
vereinbarten
Treffpunkt, auch nach den Pausen!
•
In
den
Pausen
verlassen
wir
das
Schulgebäude.
Nur
bei
Regenpausen
sind
wir
in
der
Pausenhalle oder unter dem Vordach.
•
Die Pausenzeiten sind:
9:45 Uhr bis 10:05 Uhr
11:45 Uhr bis 12:00 Uhr
12:45 Uhr bis 13:15 Uhr
•
Wir
halten
uns
während
der
Schulzeit
im
Schulgebäude
auf.
Wir
verlassen
nach
Unterrichtsschluss sofort das Schulgelände.
•
Wir
bringen
das
erforderliche
Arbeitsmaterial
vollständig
mit
und
beteiligen
uns
aktiv
am
Unterricht. Zum Arbeitsmaterial gehören auch die Sport- und Schwimmsachen.
•
Wir
passen
auf
unsere
Schulsachen,
Kleidung
und
Möbel
auf.
Wir
gehen
sorgfältig
mit
eigenen
und fremden Sachen um. Wir fragen, wenn wir uns etwas ausleihen.
•
Wir
verhalten
uns
auf
dem
Schulgelände
so,
dass
niemand
gestört
wird
und
helfen
uns
gegenseitig.
•
Wir halten uns an unsere Klassenregeln!
•
Handys
sind
generell
im
Gebäude
verboten.
Auf
dem
Schulhof
hören
wir
Musik
nur
über
Kopfhörer. Im Unterricht benutzen wir unser Handy nur nach Anweisung der Lehrkraft.
•
Wir lösen Konflikte ohne körperliche oder verbale Gewalt.
•
Das
Mitbringen
von
gefährlichen
Gegenständen
ist
verboten!
Die
Gegenstände
werden
eingezogen.
•
Straftaten werden nicht akzeptiert und es folgen schulische Konsequenzen.
Lehrerinnen/ Lehrer und pädagogische Mitarbeiter:
•
Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor.
•
Wir
helfen
unseren
Schülerinnen
und
Schülern
mit
allen
unseren
Möglichkeiten,
damit
sie
Freude und Erfolg beim Lernen haben.
•
Wir helfen Konflikte zu lösen und nehmen uns auch Zeit für persönliche Probleme.
•
Wir
begegnen
unseren
Schülerinnen
und
Schülern
mit
der
gleichen
Freundlichkeit,
Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, die wir von ihnen erwarten.
Eltern und Erziehungsberechtigte:
•
Wir
arbeiten
mit
der
Schule
zusammen,
um
die
bestmögliche
Förderung
für
unser
Kind
zu
erreichen.
•
Wir
sorgen
dafür,
dass
unser
Kind
gepflegt,
mit
ausreichend
Nahrung
versorgt
und
der
Witterung entsprechend gekleidet in die Schule kommt.
•
Wir
sorgen
dafür,
dass
unser
Kind
mit
dem
nötigen
Unterrichtsmaterial
ausgestattet
ist
und
pünktlich zur Schule kommt.
•
Wir
melden
unser
Kind
im
Krankheitsfall
morgens
bis
8
Uhr
telefonisch
in
der
Schule
ab
(02361-
9372640;
Anrufbeantworter)
und
sind
verpflichtet
zusätzlich
eine
schriftliche
Entschuldigung
einzureichen.
•
Wir geben Telefon- und Adressänderungen rechtzeitig bekannt.
•
Wir bezahlen fristgerecht alle anfallenden Kosten.